Arbeitnehmer
Arbeitsvermittlung
Wir wollen Ihnen helfen, finanziell unabhängig zu werden. Das können Sie durch die Aufnahme einer Beschäftigung erreichen. Dabei helfen Ihnen unsere Integrationsfachkräfte. Rund um das Thema Beratung und Vermittlung ist der Arbeitsvermittler Ihr direkter Gesprächspartner bei uns im Jobcenter.
Dieser begleitet Sie auf dem Weg in eine Arbeitsaufnahme. Gemeinsam haben Sie ein Ziel: Ihren (Wieder-)einstieg in das Arbeitsleben!
Zum Erreichen dieses Zieles erarbeiten Sie gemeinsam mit Ihrem Arbeitsvermittler einen Plan. Ihre individuellen Interessen und Fähigkeiten fließen dort mit ein, ebenso können für Sie notwendige Hilfen herausgearbeitet werden. Manchmal müssen Talente auch erst entdeckt werden, eröffnen sich erst in den Gesprächen. Lassen Sie sich darauf ein.
Der Arbeitsvermittler versteht sich als Partner und "Manager in sozialen System". Er
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berät und koordiniert erforderliche Teilschritte,
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bezieht Ihre Lebenssituation und die vorhandenen sowie aufzubauenden Netzwerke ein,
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unterbreitet Ihnen Arbeits- oder Ausbildungsvorschläge,
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vereinbart mit Ihnen entscheidende/wichtige Förderleistungen,
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schließt mit Ihnen eine Eingliederungsvereinbarung ab,
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hält Sie über Bildungsangebote und Hilfeleistungen auf dem Laufenden,
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unterstützt Sie, wenn persönliche Schwierigkeiten der Arbeitsaufnahme entgegenstehen.
Wichtig ist: Eine erfolgreiche Vermittlung kann nur gelingen, wenn sich beide Seiten aktiv einbringen.
Informieren Sie sich in unserem Video „Jobcenter – das Erstgespräch“, was Ihr Arbeitsvermittler gemeinsam mit Ihnen klären kann und wie die nächsten Schritte aussehen.
Im Video „Jobcenter – das Folgegespräch“ erfahren Sie, was wir in den Folgeterminen mit Ihnen besprechen und planen.
Fallmanagement
Der Fallmanager hält einen sehr engen Kontakt mit dem Kunden. Dies kommt in der Regel den Personen zugute, die verschiedene Problemlagen aus dem persönlichen, familiären oder gesundheitlichen Bereich haben. Voraussetzung für eine Betreuung durch einen Fallmanager ist eine realistische Integrationsprognose für den ersten Arbeitsmarkt. Neben dem Fallmanagement können in besonders schwierigen Lebenssituationen weitere Helfer unterstützen.
Wo kann das Fallmanagement mit Ihrer aktiven Beteiligung Unterstützung und Hilfe bieten?
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bei gesundheitlichen oder psychischen Problemen
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bei Suchtproblemen
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bei Wohnungsproblemen
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nach Haftentlassung
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bei Migrationsproblemen
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bei Schul- und Ausbildungsabbruch
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bei familiären Problemen
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sowie weiteren individuellen Bedarfen
Mit welchen Organisationen und Netzwerken arbeiten Fallmanager dabei zusammen?
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Ärztlicher Dienst
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allgemeine und soziale Dienste
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Schuldnerberatung
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Suchtberatungsstellen
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psychosoziale Beratungsstellen
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Selbsthilfegruppen
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(Tages-)Kliniken
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Bildungsträger
Leistungen der Arbeitsvermittlung
Sie können Leistungen zur Anbahnung bzw. Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses folgende Kosten beantragen.
- Bewerbungskosten
- Mobilitätskosten
- Kosten für Arbeitsmittel
- Kosten für Nachweise
- Kosten zur Unterstützung der Persönlichkeit
- Ausrüstungsbeihilfe
- Reisekostenbeihilfe
- Fahrkostenbeihilfe
- Trennungskostenbeihilfe
- Umzugskostenbeihilfe
Diese Kosten müssen vor dem Ereignis beantragt werden!
Die Anträge erhalten Sie bei Ihrem Vermittler, in der Eingangszone oder über das Service Center.
Eine Arbeitsgelegenheit ist eine Beschäftigung mit einem Zuverdienst. Das heißt, Sie bekommen pro gearbeitete Stunde zusätzlich Geld vom Jobcenter. Die Arbeit ist im öffentlichen Interesse, wettbewerbsneutral und zusätzlich. Nur das Jobcenter kann Ihnen eine solche Arbeitsgelegenheit anbieten.
Ziel ist es, dass Sie einen Einblick in das Arbeitsleben bekommen und so Ihre Beschäftigungsfähigkeit erhalten und wenn möglich steigern.
Wenn Sie Interesse an einer Beschäftigung in einer Arbeitsgelegenheit haben, sprechen Sie mit Ihrem/Ihrer Arbeitsvermittler.
Diese müssen Sie vor Beginn bei Ihrem zuständigen Vermittler beantragen.
Zur Ausgabe der Antragsformulare wird der Zeitraum Ihrer Probearbeit und die genaue Betriebsbezeichnung / Anschrift benötigt.
Die Maßnahme kann bis zu 2 Wochen gewährt werden.
Maßnahme bei einem Träger
Wer kann einen Gutschein beantragen?
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Ausbildungssuchende, von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitssuchende und Arbeitslose.
Welche Möglichkeiten können gefördert werden?
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Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt, z.B. Bewerbungsunterstützung
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Feststellung vorhandener oder Vermittlung berufsfachlicher Kenntnisse
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Eignungsfeststellung für Existenzgründer, Existenzgründer-Coaching, Vorbereitungsseminare
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Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme
Maßnahme bei einem privaten Arbeitsvermittler
Wer kann einen Gutschein beantragen? Einen Rechtsanspruch darauf haben Arbeitslose im Leistungsbezug ALG I nach einer Wartezeit von sechs Wochen Arbeitslosigkeit.
Für ALG-II-Empfänger liegt die Erteilung des Gutscheines im Ermessen des Jobcenters.
Mit dem Gutschein bescheinigt das Jobcenter das Vorliegen der Fördervoraussetzungen zur beruflichen Eingliederung, hier für die private Arbeitsvermittlung. Der Inhaber kann sich mit dem Gutschein selber einen oder mehrere zugelassene private Arbeitsvermittler suchen. Bei erfolgreicher Vermittlung erhält der jeweilige private Arbeitsvermittler das Original des Gutscheines und rechnet damit sein Honorar direkt mit dem Jobcenter ab.
Sie beabsichtigen, sich beruflich fortzubilden und Ihre Arbeitslosigkeit schnell zu beenden.
Das Jobcenter kann Sie dabei unterstützen, wenn
Sie nachweisen können, dass Sie bereits aktiv gewesen sind, um Ihre Arbeitslosigkeit zu beenden,
das Gespräch zwischen Ihnen und Ihrem Vermittler ergeben hat, dass eine Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt durch Arbeitsaufnahme oder Existenzgründung in absehbarer Zeit nicht möglich ist,
in der vorausgegangenen Beratung sich die Weiterbildung als einzige zielführende Möglichkeit ergeben hat,
die Finanzierung der Maßnahme für das Jobcenter wirtschaftlich vertretbar ist.
Zur Vorbereitung bitten wir Sie um eine schriftliche Begründung, die folgende Punkte berücksichtigen sollte:
Welche Fortbildungen/Ausbildungen haben Sie in der Vergangenheit absolviert?
Welche dieser Kurse wurden bereits vom Jobcenter oder von der Agentur für Arbeit gefördert?
Welche Möglichkeiten sehen Sie, durch die angestrebte Weiterbildung umgehend Arbeit aufzunehmen?
Haben Sie bereits mit Betrieben oder Unternehmen über diesen Punkt gesprochen?