Organisation
Zur einheitlichen Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende im Saale-Holzland-Kreis haben die Träger Bundesagentur für Arbeit und der Landkreis Saale-Holzland-Kreis eine gemeinsame Einrichtung (gE) nach § 44 b Abs. 1 Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Grundsicherung für Arbeitsuchende gebildet. Die gemeinsame Einrichtung nimmt die Aufgaben der Träger nach dem SGB II wahr.
Geschäftsführung
Geschäftsführerin des Jobcenter Saale-Holzland-Kreis ist Frau Diana Karadzhova-Beyer.
Stellvertretende Geschäftsführerin des Jobcenters Saale-Holzland-Kreis ist Frau Sindy Koska.
Trägerversammlung
In der Trägerversammlung sind Vertreterinnen und Vertreter der Agentur für Arbeit Jena und des kommunalen Trägers Landratsamt je zur Hälfte vertreten. Die Trägerversammlung entscheidet über organisatorische, personalwirtschaftliche, personalrechtliche und personalvertretungsrechtliche Angelegenheiten der gemeinsamen Einrichtung.
Die gemeinsame Einrichtung (gE) kann nach § 44b Abs. 4 Satz 1 SGB II Aufgaben durch einen der beiden Träger wahrnehmen lassen.
Für die Entscheidung, ob und ggf. welche Aufgaben durch einen der Träger wahrgenommen werden, ist nach § 44c Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 SGB II die Trägerversammlung der gE zuständig.
Die durch Beschluss der Trägerversammlung an die Bundesagentur für Arbeit übertragenen Aufgaben finden Sie hier.
Beirat
Der Beirat berät bei der Auswahl und Gestaltung der arbeitsmarktlichen Eingliederungsinstrumente und -maßnahmen. Die Trägerversammlung beruft die Mitglieder des Beirats auf Vorschlag der Beteiligten des örtlichen Arbeitsmarktes.
Personalvertetung
Im Jobcenter Saale-Holzland-Kreis ist gemäß § 44 h Abs. 1 SGB II eine Personalvertretung gewählt. Diese besteht aus fünf Mitgliedern.
Gleichstellungsbeauftragte
Nach § 44j SGB II sind im Jobcenter Saale-Holzland-Kreis eine Gleichstellungsbeauftragte sowie eine Vertreterin bestellt.