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Ab 01.01.2026 keine Auszahlungen per Verrechnungsscheck mehr möglich

Die Postbank stellt das ZzV-Verfahren (Zahlungsanweisungen zur Verrechnung) zum 01.11.2025 ein. Es wird kein Nachfolgeprodukt geben. Ab diesem Datum besteht für das Jobcenter keine Möglichkeit mehr, das Bürgergeld per Verrechnungsscheck auszuzahlen.

Ab dem 1. Januar 2026 sind Auszahlungen per Verrechnungsschecks nicht mehr möglich. Das sogenannte "ZzV-Verfahren" (Zahlungsanweisungen zur Verrechnung) wird eingestellt. Grund dafür ist eine technische Umstellung der Postbankfilialen auf das einheitliche IT-System der Deutschen Bank.

Sie erhalten dann die Leistungen des Jobcenters SHK ausschließlich per Überweisung auf ein Bankkonto. Damit wir Ihnen die Geldleistungen weiterhin rechtzeitig und problemlos zur Verfügung stellen können, müssen Sie uns rechtzeitig eine Bankverbindung mitteilen, auf die wir Überweisungen vornehmen können. Bitte beachten Sie, dass es ohne die Einrichtung eines Kontos zu erheblichen Verzögerungen in der Zustellung Ihrer Geldleistungen kommen kann.

Sollten Sie noch kein Bankkonto haben, können Sie ab sofort ein Konto bei einer Bank Ihrer Wahl beantragen. Es besteht grundsätzlich ein gesetzlicher Anspruch auf Eröffnung eines sogenannten Basiskontos. Bei dem Basiskonto handelt es sich um ein Zahlungskonto, über das Sie Geld einzahlen oder abheben sowie Lastschriften, Überweisungen und Zahlungskartengeschäfte ausführen können. 

Für den Fall, dass Ihnen eine Kontoeröffnung nicht möglich ist, können Sie ein Verwaltungsverfahren bei der BAFin beantragen. Weitere Hinweise zu der Beantragung eines Basiskontos und zu dem Verwaltungsverfahren bei der BAFin finden Sie  hier. 

Wir bedanken uns für Ihr Verständnis

Ihr Jobcenter Saale-Holzland-Kreis