Studienstarthilfe i.H.v. 1.000 Euro für Studenten ab Wintersemester 2024/2025
- was: Zuschuss in Höhe von 1.000 € als Anfangsinvestition
- wann: ab Wintersemester 2024/2025
- für: Personen, die jünger als 25 Jahre sind und sich erstmalig an einer Hochschule immatrikulieren und im Monat vor Studienaufnahme Sozialleistungen bezogen haben (inkl. Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz)
- wo: Antrag ausschließlich über Antrags-Portal "BAföG Digital"
- Sonstiges:
- Antragsfrist endet mit Ablauf des auf den Ausbildungsbeginn folgenden Monats
- erforderliche Nachweise zum Upload: Immatrikulationsbescheinigung und Leistungsbescheid (bzw. Bescheinigung über Leistungsbezug, wenn Leistungsbescheid älter als 6 Monate ist oder die antragstellende Person darin nicht namentlich benannt ist)
- unabhängig von einem Antrag auf BAföG
- Studienstarthilfe wird nicht als Einkommen angerechnet
- weitere Infos bzw. Material ab 01.08.2024:
- https://www.bafög.de/bafoeg/de/das-bafoeg-alle-infos-auf-einen-blick/infos-fuer-multiplikatoren/infos-fuer-multiplikatoren.htmlhttps://www.bafög.de/bafoeg/de/das-bafoeg-alle-infos-auf-einen-blick/infos-fuer-multiplikatoren/infos-fuer-multiplikatoren.html